Auf dieser Seite findest du Antworten zu häufig gestellten Fragen über Studienangelegenheiten.
1. Rund um das Studium
2. Prüfungsanrechnung
3. Prüfungsregelungen
4. Ausland
5. Praxissemester
6. Bachelorarbeit
1. Rund um das Studium
- Die reguläre Studiendauer beträgt 7 Semester.
- 2 Semester mehr sind ohne Probleme möglich.
- Ab dem 9ten Semester gelten die noch offenen Fächer/ Module als erstmalig angetreten und nicht bestanden. Die erste Wiederholungsprüfung muss nach einem Semester angetreten werden. Wurden die Fächer/ Module erneut wieder nicht angetreten, gelten diese als zweitmalig nicht angetreten. Die zweite Wiederholungsprüfung muss nach zwei Semestern abgelegt werden. Falls hier wieder Fächer/ Module nicht abgelegt wurden, führt dies zur endgültigen Exmatrikulation.
Notenschnittberechnung per Excel-Datei: Download
- Mo-Fr zwischen 18 und 6 Uhr, sowie am Wochenende und Feiertagen ganztägig: Ticket für alle Züge des Nah und Regionalverkehrs (also auch BOB und RBB) innerhalb des MVV Netzes.
- Für die restliche Zeit brauchst du eine andere gültige Fahrkarte oder das Semesterticket.
- Unsere Bibliothek bietet nützliche kostenfreie Kurse rund um das Studium hier.
- Das Career Center bietet ein wechselndes Kursprogramm zu SoftSkills und Karriere(planung). Infos dazu findest du hier.
- Die HOKO bietet jedes Semester kostenfrei im Rahmen der Career Weeks Kurse zu Softskills, Berufseinstieg und Karriereberatung an. Halte Ausschau nach Aushängen oder dem aktuellen Stand der Website.
- Die Fachschaft bietet EDV Kurse mit Zertifikat an. Halte Ausschau nach Aushängen in der Fachschaft.
2. Prüfungsanrechnung
- Module können auf Basis von Nicht-Hochschulleistungen (z. B. Berufsschule, Technikerschule, …) angerechnet werden, wenn eine Gleichwertigkeit der Kompetenzen festgestellt wird.
- Die Anrechnung ist nur in den ersten acht Wochen ab Studienbeginn möglich.
- Die Anrechnung ist nur auf Basis von Unterrichtsunterlagen und – falls die Unterlagen ein positives Bild geben - eines Fachgespräches beim modulverantwortlichen Professor möglich.
- Zur Abwicklung der Anrechnung buchen Sie in der Vorlesungszeit einen Sprechstundentermin bei Prof. Dr. Krahe und bringen dazu Zeugniskopien / Notenauszüge und bei bisher ungeklärten Anrechnungsfällen das vom Modulverantwortlichen unterschriebene Anrechnungsformular in die Sprechstunde mit.
- Ansprechpartner: Prof. Dr. Andreas Krahe.
- Weitere Infos
- Im englischsprachigen Ausland: Anrechnung von Englisch I + II + III
- Im nicht englischsprachigen Ausland aber Vorlesung in Englisch: Anrechnung von Englisch I + II
- Anrechnung von AW-Fächern ab 2 ECTS
- Anrechnung von WPM-Fächern ab 4 ECTS
- Weitere Infos (Anrechnung von weiteren Prüfungsleistungen, usw.)
3. Prüfungsregeln
- Bei erstmaligem Nicht-Bestehen muss die Prüfung im folgenden Semester wiederholt werden (2. Versuch).
- Bei wiederholtem nicht bestehen muss die Prüfung spätestens im übernächsten Semester wiederholt werden (3. Versuch).
- Bei allen Prüfungen hast du 2 Versuche.
- Im gesamten Studium hast du bei ingesamt 5 Prüfungen (deiner Wahl) 3 Versuche.
- Im gesamten Studium hast du einen einzigen Viertversuch, sofern zum Zeitpunkt des gescheiterten Drittversuchs bereits alle Module mit Ausnahme der Bachelorarbeit und maximal dreier weiterer Module bestanden sind.
- Aus deinem aktuellen Studiengang wirst du dann exmatrikuliert.
- Du kannst fakultätsintern wechseln ( Studiengänge WI, AU, LM). Wenn du dich im Vorfeld auf einen Platz bewirbst musst du kein Wartesemester einlegen. Beachte, dass AU und LM nur 1x pro Jahr starten.
- Du kannst dich beraten lassen oder überlegen ob ein anderer Studiengang vielleicht besser zu dir passen würde.
- Prüfungen der ersten beiden Semester kannst du ohne Einschränkung schreiben.
- Bis zum Ende des zweiten Semesters MUSST du Mathematik 1, Informatik, und Technische Mechanik angetreten haben.
- Prüfungen aus dem 3. Semester darfst du antreten, sobald du Mathematik I und acht weitere Module der ersten beiden Semester bestanden hast
- Prüfungen aus dem 4. oder einem höheren Semester darfst du schreiben, sobald alle Module der ersten beiden Semester bestanden sind. Einzige Ausnahme ist ein einziges fehlendes Modul im Drittversuch.
- Generell darfst du Prüfungen schieben. Da die Studienplaner sich Gedanken gemacht haben, ist es aber sinnvoll das nicht zu tun - besonders für Maschinenelemente und Technische Mechanik
- Bis zum Ende des zweiten Semesters MUSST du Mathematik 1, Informatik, und Technische Mechanik angetreten haben.
- Zweitversuche MÜSSEN angetreten werden.
- Drittversuche können nur einmalig geschoben werden.
Prüfungen müssen bei einem Prüfer des eigenen Studiengangs abgelegt werden. Prüfer fremder Studiengänge sind unzulässig. So darf ein Student des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen beispielsweise keine Prüfung bei einem Prüfer des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen Logistik ablegen.
- Prüfungsanmeldung über Primuss.
- Fristen beachten (Erinnerung per Mail oder Terminplan).
- PDF Bestätigung am besten speichern.
Wer nicht zu Prüfung erscheint, muss sie nicht schreiben. Die Prüfung gilt damit als nicht angetreten, also als hättest du dich nicht angemeldet (Achtung das gilt NICHT für Zweitversuche!).
- Am letzten Arbeitstag vor der vorlesungsfreien Zeit (in der Regel 31.7. und 14.2.) besteht bei den Professorinnen und Professoren von 8.30-12.30 und von 14-17 Uhr die Möglichkeit zur Prüfungseinsicht.
- Lehrbeautragte geben Räume und Zeiten separat bekannt (Aushänge am Sekretariat und E-Mail).
- Besonders für kritische Fächer wie ME und TM viel Zeit einplanen oder gleich früh da sein.
- Man kann in der Einsicht tatsächlich Noten retten - hingehen lohnt sich also!
4. Ausland
- Nachholen der Vorlesungen im späteren Semester oder Blockseminar (nicht immer Verfügbar).
- Verkürzte Praxis Zeit auf 18 Wochen (5 Arbeitstage pro Woche).
- VISA beachten (Lange Vorlaufzeit).
- Anregungen für Betriebe im Aushang bei Raum R 2.068.
- Informationen & Ansprechpartner
Unsere Fakultät hat ein breites Angebot an Partneruniversitäten im EU-Ausland über das Erasmus Programm. Weitere Informationen und die Partnerunis findest du hier.
Für das Erasmus Semester kannst du ein Urlaubssemester beantragen. Die Module die du im Ausland absolvierst kannst du trotzdem anrechnen lassen, allerdings kannst du in dem Semester, in dem du ins Ausland gehst, an der HM keine Prüfungen schreiben.
- Du hast die Möglichkeit, einen Doppelbachelor in China oder Mexiko zu machen
- Du kannst dich für den Euroman anmelden und für 3 Wochen in Plymouth studieren. Eine Anrechnung der Kurse ist möglich.
- Weitere Informationen zu besonderen Programmen und Aufenthalten im NON-EU Ausland findest du hier.
5. Praxissemester
WI | LM | AU |
---|---|---|
6. Semester | 5. Semester | 6. Semester |
Grundstudium (1.+ 2. Semester) abgeschlossen | ||
Mind. 6. Fachsemester | Mind. 5. Fachsemester | Mind. 6. Fachsemester |
Mind. 90 ECTS | Mind. 90 ECTS |
- Der Arbeitsvertrag muss vor Beginn des Praxissemesters im Bereich Prüfung und Praktikum oder der Studieninfo abgegeben werden. Alternativ kannst du ihn auch im Primuss Portal hochladen.
- Damit die Prüfungsleistung gewertet wird, müssen Praktikumsbericht und Zeugnis vorliegen und das Kolloquium bestanden sein.
- Anmeldung für Kolloquium und Bericht über Prüfungsanmeldung.
- 20 Wochen (4 Tage pro Woche, ohne Fehltage).
- In den Ferien 5 Tage, während des Semesters 4 Tage. Bitte genau 20 Wochen!
- Nach Studienplan hast du im Programm WI-B jeden Montag während deinem Praxissemester Vorlesungen in den Modulen Wissenschaftliche Projektarbeit, Schlüsselqualifikation und einem Modul deiner gewählten Fachsprache.
- Zusätzlich hast du am Ende deines Praktikums ein Kolloquium. Du kannst es nur besuchen, wenn das Praktikum und dein Bericht 14 Tage vor Prüfungstermin abgeschlossen sind. Ansonsten kannst du das Kolloquium im folgenden Semester wahrnehmen.
- Falls du mehr als 5 Tage krank warst, muss diese Zeit nachgeholt werden. Die Anzahl der Fehltage wird am Ende des Praktikums auf einem Formular angegeben.
- Genauere Regelungen/Ausnahmen findest du hier.
- Auf der Stellenbörse der Hochschule.
- Auf der HOKO-Hochschulkontaktmesse - sie findet jedes Jahr im November bei uns in der Hochschule statt. Hier stehen deine Chancen super!
- In den Schaukästen der Profs hängen oft Stellen aus. Oder frag einfach den Professor deines Vertrauens, oft haben sie Ansprechpartner in den Firmen oder kennen freie Stellen.
- In die Facebook-Gruppe der Fakultät 09 werden oft Stellenangebote und Nachfolgerposten gepostet
- Vitamin B
- Kleiner Tipp: Du möchtest deine Bewerbungsmappe checken lassen und/oder brauchst ein gutes Foto? Wir haben diese Angebote kostenlos in den Career Weeks der HOKO. Schau doch mal auf der Website vorbei und achte auf Aushänge.
Ein Praktikum im Ausland ist an unserer Fakultät gern gesehen und unterstützt. Weiterführende Infos findest du hier.
- Praxissemester im Sommersemester: Ab der Notenbekanntgabe des WiSe vorher (ca. 6 Monate vor Beginn)
- Praxissemester im Wintersemester: Notenbekanntgabe des WiSe vorher (ca. 6 Monate vor Beginn)
- Du musst einen Praxisbericht im Sekretariat abgeben. Der Umfang beträgt 10 Seiten (ohne Bilder) mit Schriftgröße 12 und Seitenrand 2,5 cm.
- Du musst das Praktikumszeugnis im Bereich Prüfung und Praktikum oder an der Studieninfo abgeben. Emails sind dafür nicht ausreichend.
- Alternativ kannst du es auch im Primuss Portal hochladen.
Das Kolloquium zum Praxissemester ist ein Gespräch in Gruppen mit dem Praxisbeauftragten und Kommilitonen aus dem Praxissemester. Es werden gesammelte Erfahrungen ausgetauscht und jeder erzählt ein bisschen über sein Praktikum, nichts worüber man sich Sorgen machen sollte.
- Die Fakultät hat ein FAQ-Blatt zusammengestellt und auf der Website die wichtigsten Infos zusammengestellt.
- Zuständiger für spezifische Fragen: Praktikantenbeauftragter Dr. Johannes Brombach.
6. Bachelorarbeit
Bachelorarbeit: Erst nach Beendigung des Praxissemesters und Abgabe des Zeugnisses möglich.
WI-B | WI-AU | WI-LM |
PML 2 | PML 2 | Supply Chain Management |
Personal- und Organisations-entwicklung | Personal- und Organisations-entwicklung | Personal- und Organisations-entwicklung |
Wirtschaftsprivatrecht | Entwicklungsplanung und -methoden | Handhabungstechnik |
Ab Anmeldung maximal sechs Monate. Wenn der Studierende die Gründe für eine verzögerte Abgabe seiner Bachelorarbeit nicht zu vertreten hat, kann die
Prüfungskommission die Bearbeitungsfrist auf schriftlichen Antrag um maximal drei Monate verlängern (unter Beachtung der Studienhöchstdauer).